Buchholz (be) – Paukenschlag in der Weihnachtszeit: Nach Informationen des buchholz express hat ein Buchholzer den Edeka-Supermarkt von Ulrich Schreiber in Sprötze und den Rewe-Supermarkt von Ralf Lorzenz in Holm-Seppensen wegen Verstoßes gegen das Sonntagsöffnungsverbot bei der Stadt Buchholz angezeigt. Die Anzeige liegt dem buchholz express vor.
Hintergrund: Seit Jahren öffnen die beiden Supermärkte, Ralf Lorenz vor dem Neubau noch als Edeka-Händler, an Sonntagen vormittags für drei oder vier Stunden. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dürfen Läden aber an Sonn- und Feiertagen nur in eng umrissenen Ausnahmen geöffnet werden. Diese Ausnahmen gelten offenbar weder für Lorenz noch für Schreiber.
In der Anzeige an die Stadt wird auf den Paragraphen 3 des Gesetzes („Allgemein zulässige Verkaufszeiten“) hingewiesen, in dem es wörtlich heißt: „An Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen dürfen Verkaufsstellen nur in den Ausnahmefällen der §§ 4 und 5 geöffnet werden.“ In der Anzeige heißt es dazu: „Nach Kenntnis des Anzeigenden treffen die Ausnahmen der Par. 4 und 5 auf die genannten Firmen nicht zu.“
Bereits Ende 2012 hatte es Diskussionen um die Sonntagsöffnungen in Buchholz gegeben. Der SPD-Ratsherr Frank Piwecki, mittlerweile stellvertretender Bürgermeister der Stadt, hatte in einer Anfrage an die Verwaltung das Thema problematisiert. Die Verwaltung hatte damals erklärt, nur Läden, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten und deren Ladenfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist, dürfen sonntags für drei Stunden öffnen, allerdings nur außerhalb der Gottesdienstzeiten.
Der neugebaute Rewe-Supermarkt von Ralf Lorenz hat mit Sicherheit einer größere Ladenfläche als 800 Quadratmeter, der Supermarkt, den Ulrich Schreiber in Sprötze neu bauen will, wird wohl auch größer. Zudem liegen die Öffnungszeiten der beiden Geschäfte sonntags genau in den Gottesdienstzeiten. Kein Zufall also, dass sich 2012 auch die Kirche in die öffentliche Debatte einschaltete. Superintendent Dirk Jäger vom Kirchenkreis Hittfeld stellte sich an die Seite der betroffenen Arbeitnehmer und mahnte den Schutz des Sonntags an.
Kein Problem mit den Rechtsverstößen hatten dagegen das Hamburger Abendblatt, der damalige Buchholzer Bürgermeister Wilfried Geiger und der Chef der Buchholzer Wirtschaftsrunde, Wolfgang Schnitter. Schnitter erklärte, dass die beiden Läden sonntags geöffnet hätten, sei seit Jahren gängige Praxis und störe keinen. Geiger sagte dem Abendblatt: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf.“
Es bleibt abzuwarten, ob der neue Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU), der Jurist ist, ähnlich nonchalant mit dem Gesetz umgehen wird. In der Anzeige, die an den Fachdienst Ordnung und Gewerbe der Stadt gerichtet ist, heißt es: „Ich bitte Sie, den Vorgang zu prüfen, ggf. Bußgelder zu verhängen und weitere Verstöße zu unterbinden.“
SPD-Ratsherr Frank Piwecki ließ die Sache damals auf sich beruhen. Möglicherweise fehlte ihm der Mut, sich mit Schreiber, Lorenz und den Kunden, die sonntags in deren Läden einkaufen, wirklich anzulegen. Geiger hatte damals im Abendblatt durch die Blume gedroht: Er wolle den Ärger nicht erleben, wenn die beiden Supermärkte sonntags nicht mehr öffnen dürften.
Superintendent Jäger betonte dagegen die Bedeutung des Sonntags, der in dieser Gesellschaft immer mehr unter die Räder kommt. Er sagte: „Die wichtigste Frage ist, was wir verlieren, wenn wir mit dem arbeitsfreien Sonntag nicht einen gemeinschaftlichen Freiraum behalten.“ Familienfreundlich könne man es nicht nennen, wenn Eltern sonntags im Geschäft stünden und ihre Kinder allein auf den Fußballplatz müssten.
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