Vor Gericht sah es zuletzt so aus, als hätte es eine Annäherung zwischen der Stadt und den Anwohnern des Kunstrasenplatzes der Wiesenschule gegeben – tatsächlich kann davon aber wohl keine Rede sein. Nach wie vor gibt es immer wieder Streit um den Spielbetrieb auf den Platz. Zuletzt sorgte ein Aufstiegsspiel der Ersten Herren der Hockeyabteilung von Buchholz 08 für Ärger.
Das Spiel gegen Altona-Bahrenfeld II war am 25. Juni, einem Mittwoch, für 20 Uhr angesetzt. Nach Auffassung der Anwohner ist die Ansetzung des Spiels in der Ruhezeit nicht zulässig, weil eine Ausnahmeregelung, die die Ansetzung von „Besonderen Ereignisse“ in dieser Ruhezeit erlaubt, nicht für Punktspiele gelte. In einer Mail an den Ersten Stadtrat und Schuldezernenten Jan-Hendrik Röhse beschweren sich Anwohner, mit der Genehmigung des Spiels sei gegen geltendes Recht verstoßen worden. Auf der Homepage von 08 habe man das Spiel zu einem besonderen Event hochgejubelt, offenbar um es zu einem besonderen Ereignis hoch zu stilisieren.
Das Spiel sei gegen 21.30 Uhr zu Ende gewesen, danach sei aber „noch fröhlich und ausdauernd an der Seitenlinie“ konferierte worden, so beklagen die Anwohner. Die letzten Spieler hätten erst um 22.17 Uhr den Platz verlassen, also noch nach dem Beginn Nachtruhe, die tabu sei. „Wenn man denn schon diese indiskutable Spielansetzung genehmigt, hätte man zumindest die Spieler darauf hinweisen müssen, dass der Platz anschließend schnellstmöglich zu räumen ist“, schreiben die Anwohner an Röhse.
Beklagt wird in der Mail weiter, dass gegen halb neun das Flutlicht eingeschaltet wurde, obwohl der Platz noch in der Abendsonne gelegen habe. Es fänden außerdem weiterhin Spiele am Sonntag statt und nicht am freien Sonnabend, die Tore seien noch nicht gedämmt und es sei nach wie vor möglich, dass Bolzer ungehindert auf den Platz kämen. Nach wie vor könnten sie Tore nutzen, die trotz anderslautender Zusagen immer noch nicht zusammengeschlossen würden.
In seiner Antwort rechtfertigt Röhse die Ansetzung des Nachholspiels in der Ruhezeit. Nach dem schalltechnischen Gutachten vom 23.1..2009 könne bei einem Punktspiel in der Ruhezeit der Richtwert für seltene Ereignisse herangezogen werden. Auch die vom Rat beschlossene Nutzungsordnung für den Platz stehe der Ansetzung des Spiels nicht entgegen. Das Gericht habe in seinem Hinweisbeschluss vom 3.4.2014 zudem die Durchführung von Punktspielen innerhalb der Ruhezeit als Ausnahmefall grundsätzlich für zulässig angesehen.
Torpolster für eine Dämmung der Tore seien bei einer Firma in Norderstedt bestellt. Es handele sich um Sonderanfertigungen, die nicht von der Stange zu kaufen seien. Er rechne aber mit einer kurzfristigen Lieferung, so Röhse. Im Hinblick auf den Hinweis des Gerichts, das freie Bolzen auf dem Platz durch eine Optimierung der Zugangsbeschränkungen noch nachhaltiger zu unterbinden, würden derzeit „verschiedene Möglichkeiten einer Verbesserung der Einfriedung“ durch den Fachbereich 50 (Hochbau) geprüft.